Anhang 2 ACOUSTICON Lizenzvertrag
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ACOUSTICON ACAM Lizenzvertrag                                                      10-2004


Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde) und der ACOUSTICON Hörsysteme GmbH (nachfolgend ACOUSTICON).

Der Vertrag ist Bestandteil des Kaufvertrages und geht Ihnen mit der Auftragsbestätigung zu. Wenn Sie diesem Vertrag nicht widersprechen, gilt er als angenommen.

Bis zum Zeitpunkt der Lieferung von Software und Hardware vergehen in der Regel einige Tage, meist sogar Wochen. Lesen Sie deshalb diesen Vertrag sorgfältig durch und machen Sie ggf. Einsprüche, sofern Sie mit den folgenden Inhalten nicht einverstanden sind.

Spätestens mit der Übergabe der ACAM-Hardware, die ohne die Software nicht betrieben werden kann, nehmen Sie diesen Vertrag an.

Zur Vermeidung von Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die Originalsoftware mit ein und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf.


§ 1

Leistungsumfang, Garantie der Beschaffenheit der Produkte

In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der ACAM. Die Garantie der Beschaffenheit der ACAM bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen der Software und der Hardware stellen keine Garantie der Beschaffenheit dar.


§ 2

Software-Lizenzen

Der Kunde darf die ACAM Software einschließlich deren Dokumentation ausschließlich aufgrund einer von ACOUSTICON erteilten Lizenz nutzen.

Durch ACOUSTICON erhält der Kunde eine Softwarelizenz, die zum Betrieb der mit der Software gemeinsam gelieferten Hardware dient. Die Softwarelizenz ist an das Steuergerät gebunden und kann nicht auf andere Hardware übertragen werden.

Die Hard- und Software darf nicht untervermietet oder an Dritte weitergegeben werden. Sie gilt ausschließlich für den in der Software als Lizenznehmer eingetragenen Nutzer. Die Weitergabe der Hard- und Software bedarf der schriftlichen Zustimmung durch ACOUSTICON. Auch Unterlizenzen oder der Weitervertrieb oder die Vermietung der Hard- und/oder Software ist nicht zulässig.

ACOUSTICON erklärt sich mit einer Weiterveräußerung, Weitervermietung, oder Schenkung der Software nur dann einverstanden, sofern sich der erwerbende Dritte mit der Weitergeltung der Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle einer Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche vorhandene Kopien übergeben. Infolge der Weitergabe in Form von Veräußerung oder Schenkung erlischt das Recht des alten Anwenders zur Programmnutzung. Im Falle der Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihgabe steht dem überlassenden Anwender kein Recht zur Nutzung zu. Da dies normalerweise nicht sichergestellt werden kann, ist eine Weitergabe durch Miete, Leasing oder Leihgabe ausgeschlossen, solange ACOUSTICON nicht vorab zugestimmt hat. Die Zustimmung darf nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden. Der Kunde ist in den genannten Fällen verpflichtet, ACOUSTICON unverzüglich den Namen und die vollständige Anschrift des neuen Anwenders mitzuteilen.

Neben der Nutzung der Software zur Bedienung des Steuergerätes ist es gestattet, die Software auf weiteren Computern der Betriebsstätte zu installieren und zu betreiben. Die Nutzung der Software dient dann dem Betrachten und Weiterverarbeiten von mit der Messanlage ermittelten Daten.

Die Softwarelizenz gilt auch dann weiter, wenn die ACAM Hardware nicht mehr weiter verwendet wird. Allerdings erlischt dann der Anspruch auf Weiterentwicklung der Software. Support und Wartung der Software sind immer an die Hardware gebunden. Wird diese nicht mehr betrieben, erlöscht für ACOUSTICON die Pflicht, die Software zu pflegen und weiter zu entwickeln.

Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich ACOUSTICON zu.

Die ACAM Nutzungslizenz wird auf unbefristete Zeit gewährt und kann von ACOUSTICON nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, oder trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht binnen zehn Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Kündigung durch ACOUSTICON bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten  Bestandteile des ACAM Systems (die gesamte Hard- und Software einschließlich der von der Software angefertigter Kopien).

ACOUSTICON macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.

ACOUSTICON bietet für Kunden Updates oder Upgrades an. Im Falle des Bezuges eines Updates oder Upgrades verliert die alte Lizenz ihre Gültigkeit.


§ 3

Gewährleistung für ACAM

ACOUSTICON macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen, eine weitgehende Mängelfreiheit der ACAM zu erreichen. ACOUSTICON macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich mangelfreie Software herzustellen.

Fehler oder Mängel, die nicht in den Verantwortungsbereich der ACOUSTICON fallen, werden grundsätzlich abgelehnt. Hierzu zählen insbesondere Fehler, die nachweislich auf untergeordnete Soft- oder Hardware zurückzuführen sind. Dies sind Fehler, die dadurch verursacht werden, dass entweder die Arbeitsgeschwindigkeit des Computers stark reduziert wird (starke Hintergrundaktivitäten) oder die Ressourcen des Betriebssystems erschöpft sind. In diesen Fällen ist die ACAM Software mit einer Sicherheitsfunktion ausgestattet, die das unter Umständen sehr laute Signal abschaltet, um eine potentielle Gefahr auszuschließen.

Bei manchen Mängeln ist die Mitarbeit Dritter erforderlich. Dies ist vor allem beim Abspeichern der Daten in NOAH oder in Office-Programmen der Fall. ACOUSTICON ist bemüht in allen Fällen eine sichere und korrekte Übergabe der Daten zu ermöglichen, lehnt aber jegliche Minderung oder Wandlung dann ab, wenn ACOUSTICON einen fehlerfreien Betrieb nachweisen kann, oder durch Änderung der ACAM Software den Fehler nicht beheben kann. Dann nämlich liegt der Fehler nicht an ACAM, sondern an dem Programm, an das die Daten übergeben wurden.

Bei Mängeln oder Fehlern entscheidet ACOUSTICON zunächst, ob eine Nachbesserung oder ein Umtausch der ACAM Hard- und oder Software erfolgt.

Bleiben Nachbesserungsversuche von ACOUSTICON erfolglos oder bietet ACOUSTICON keine fehlerfreie neue ACAM Hard- und/oder Softwareversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung).

Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Wählt der Kunde wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von ACOUSTICON stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe von ACAM dar.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von ACOUSTICON nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.

Der Gewährleistungsanspruch entfällt für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Computerhardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von ACOUSTICON liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde ACOUSTICON die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.

Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Inbetriebnahme der ACAM.


§ 4

Mängelrüge

Die ACAM Hard- und Software muss bei Übergabe / Installation vor Ort auf Menge und Qualität hin überprüft werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Übergabe / Inbetriebnahme der ACAM schriftlich gegenüber ACOUSTICON geltend gemacht werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung

 

§ 5

Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ACOUSTICON auf den nach der Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit für Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der ACOUSTICON. Es gilt nicht für Verzugsschäden.

ACOUSTICON haftet bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Schadensersatzansprüche eines Kunden wegen eines Mangels verjähren von einem Jahr ab Inbetriebnahme der ACAM. Das gilt nicht, wenn von Seiten ACOUSTICON grobes Verschulden oder Arglist vorliegt.


§ 6

Produktänderungen

ACOUSTICON behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.



§ 7

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.


§ 8

Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des gesamten Vertragswerkes ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellt, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

Zur Vermeidung von größeren Schäden durch Datenverluste ist es unbedingt erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien anfertigen! Beziehen Sie in die erste Sicherung bitte auch die Originalsoftware mit ein und verwahren Sie diese zusammen mit der Lizenzurkunde an einem sicheren Ort.



ACOUSTICON Hörsysteme GmbH

Hirschbachstr. 48

D-64354 Reinheim

Deutschland